Teilnahmebedingungen (AGB) für die Power-Ferien
Pranado gGmbH · Power-Ferien · Stand 30. September 2026
Diese Teilnahmebedingungen regeln Buchung, Teilnahme, Stornierung und Durchführung der Power-Ferien und sind für die Einbeziehung in den Online-Buchungsprozess bestimmt.
Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Buchung und Teilnahme an den unter „Power-Ferien“ angebotenen Ferienprogrammen der Pranado gGmbH. Sie sind für die Veröffentlichung auf der Website und die Einbeziehung in den pretix-Buchungsprozess formuliert.
Inhaltsübersicht
- Veranstalter und Geltungsbereich
- Leistungsumfang und Programm
- Buchung und Vertragsschluss
- Teilnahmeentgelt und Zahlung
- Ermäßigte und genehmigungspflichtige Tarife
- Teilnahmevoraussetzungen, Gesundheit und Mitwirkung
- Aufsicht, Bringen und Abholen
- Miteinander, Power-Ferien-Charta und Ausschluss
- Stornierung durch die buchende Person
- Umbuchungen und Ersatzteilnahme
- Mindestteilnehmerzahl und Absage durch Pranado
- Persönliche Gegenstände und Smartphones
- Haftung
- Fotos und Veröffentlichungen
- Kein gesetzliches Widerrufsrecht
- Datenschutz
- Schlussbestimmungen
1. Veranstalter und Geltungsbereich
Veranstalter der Power-Ferien ist die
Pranado gGmbH
Zeppelinstr. 189
69121 Heidelberg
(nachfolgend „Pranado“)
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Buchungen von Power-Ferien-Angeboten, sofern für ein einzelnes Angebot nicht ausdrücklich abweichende Bedingungen angegeben sind.
2. Leistungsumfang und Programm
Gegenstand des Vertrags ist die Teilnahme des angemeldeten Kindes an der jeweils gebuchten Power-Ferien-Woche zu den in der Veranstaltungsbeschreibung genannten Zeiten und Inhalten.
Die Programme verbinden insbesondere Bewegung, Spiel, Gemeinschaft, kreative und pädagogische Aktivitäten sowie altersgerechte Impulse zur persönlichen Entwicklung. Zum Programm können auch Spaziergänge und Ausflüge zu fußläufig erreichbaren Orten gehören.
Notwendige oder pädagogisch sinnvolle Änderungen einzelner Programmpunkte bleiben vorbehalten, sofern der Gesamtcharakter des gebuchten Angebots erhalten bleibt und die Änderung für die Teilnehmenden zumutbar ist. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrrädern oder Kraftfahrzeugen werden den Erziehungsberechtigten vorab angekündigt.
3. Buchung und Vertragsschluss
Die Buchung erfolgt über das von Pranado eingesetzte Buchungssystem pretix. Mit Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt die buchende Person eine verbindliche Buchungserklärung ab.
Bei regulären Teilnahmeprodukten kommt der Vertrag mit der automatischen Bestellbestätigung zustande.
Bei ausdrücklich als genehmigungspflichtig gekennzeichneten Tarifen, insbesondere bestimmten Ermäßigungs-, Feriengutschein- oder Solidarity-Tickets, stellt die Bestellung zunächst eine Buchungsanfrage dar. Der Vertrag kommt erst mit der Freigabe durch Pranado zustande. Erst danach wird die Zahlung freigegeben.
Die buchende Person versichert, zur Anmeldung des Kindes berechtigt zu sein und die für die Teilnahme erforderlichen Erklärungen wirksam abgeben zu dürfen.
4. Teilnahmeentgelt und Zahlung
Es gelten die im Buchungssystem zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Endpreise.
Die angebotenen Zahlungsarten werden im Buchungsprozess angezeigt. Je nach Veranstaltung können insbesondere Kreditkarte einschließlich Apple Pay oder Google Pay, Pay by Bank, SEPA-Lastschrift und Banküberweisung angeboten werden.
Bei Banküberweisung muss der vollständige Rechnungsbetrag spätestens zu dem im Buchungsprozess bzw. in der Zahlungsinformation genannten Termin eingegangen sein. Bei ausbleibender Zahlung kann die Bestellung nach vorheriger Zahlungserinnerung entsprechend der im Buchungssystem hinterlegten Frist automatisch verfallen bzw. storniert werden.
5. Ermäßigte und genehmigungspflichtige Tarife
Ermäßigte oder besondere Tarife dürfen nur genutzt werden, wenn die jeweils genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Pranado darf einen geeigneten Nachweis verlangen. Es sollen nur die hierfür erforderlichen Angaben übermittelt werden; nicht erforderliche Inhalte eines Nachweises können geschwärzt werden.
Kann die erforderliche Berechtigung nicht bestätigt werden, kann Pranado die Buchungsanfrage ablehnen oder (nach Abstimmung) eine Buchung zum regulären Tarif ermöglichen.
6. Teilnahmevoraussetzungen, Gesundheit und Mitwirkung
Die Erziehungsberechtigten teilen Pranado vor Veranstaltungsbeginn solche Umstände mit, die für eine sichere Teilnahme, die Betreuung, Bewegungseinheiten oder angebotene Snacks tatsächlich berücksichtigt werden müssen.
Gesundheits- und Unterstützungsinformationen sollen auf das für die Durchführung Erforderliche beschränkt werden. Soweit Gesundheitsdaten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage der im Buchungsprozess eingeholten ausdrücklichen Einwilligung und der dort beschriebenen Zwecke.
Eine regelmäßige Medikamentengabe durch das Betreuungsteam ist nicht Bestandteil des Angebots. Erforderliche Medikation oder besondere medizinische Bedürfnisse sind vor Veranstaltungsbeginn mit Pranado abzustimmen. Individuelle Lösungen können nur vereinbart werden, wenn sie für das Team organisatorisch und verantwortbar umsetzbar sind.
Kinder sollen nicht teilnehmen, wenn eine akute Erkrankung eine sinnvolle Teilnahme nicht zulässt oder eine relevante Ansteckungsgefahr für andere Teilnehmende oder das Team besteht. Erkrankt ein Kind während des Programms, wird die hinterlegte Kontaktperson informiert und eine geeignete Abholung oder, soweit vorher erlaubt und im konkreten Zustand vertretbar, ein selbstständiges Heimgehen abgestimmt.
7. Aufsicht, Bringen und Abholen
Die reguläre Programmzeit beträgt 9:00 bis 15:00 Uhr. Die Aufsicht durch Pranado beginnt mit dem Betreten der Veranstaltungsräume, frühestens jedoch um 8:45 Uhr.
Die Aufsicht endet mit der Abholung des Kindes oder, sofern eine entsprechende Erlaubnis hinterlegt wurde, mit dem selbstständigen Verlassen der Veranstaltungsräume nach Ende des Programms.
Die Erziehungsberechtigten teilen im Buchungsprozess mit, ob das Kind selbstständig gehen darf und welche weiteren Personen zur Abholung berechtigt sind. Änderungen können während der Ferienwoche mitgeteilt werden.
Bei Zweifeln an der Abholberechtigung kann Pranado eine Klärung verlangen und die Übergabe des Kindes bis dahin verweigern.
8. Miteinander, Power-Ferien-Charta und Ausschluss
Die Power-Ferien-Charta beschreibt die Grundhaltung und die Regeln des gemeinsamen Miteinanders. Alle Teilnehmenden sollen die Würde und Grenzen anderer respektieren und Anweisungen beachten, die der Sicherheit und einem gelingenden Gruppenprozess dienen.
Bei Regelverstößen verfolgt Pranado grundsätzlich einen pädagogischen und verhältnismäßigen Ansatz. Je nach Situation können ein Gespräch mit dem Kind, eine klare Grenzsetzung, die Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten und konkrete Vereinbarungen erfolgen.
Ein Ausschluss von der weiteren Teilnahme kommt grundsätzlich erst als letztes Mittel in Betracht. Bei schwerwiegendem Verhalten, insbesondere erheblicher Gewalt, massiver Gefährdung anderer oder gravierendem diskriminierendem Verhalten, kann ein sofortiger Ausschluss erforderlich sein.
Beruht ein berechtigter Ausschluss auf einem schwerwiegenden oder trotz vorheriger Intervention fortgesetzten Verhalten des Kindes, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung für nicht mehr in Anspruch genommene Programmtage. Ersparte Aufwendungen oder anderweitige Verwertungsmöglichkeiten werden berücksichtigt.
9. Stornierung durch die buchende Person
Bezahlte Buchungen können nach den folgenden Bedingungen storniert werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei Pranado:
- bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10 % des Teilnahmeentgelts,
- 27 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 %,
- 13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %,
- ab 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90 %.
Bei Nichterscheinen oder vollständiger Nichtteilnahme ohne vorherige Stornierung werden 90 % des Teilnahmeentgelts berechnet.
Die Stornierungsregelungen gelten ausdrücklich auch bei Krankheit des Kindes und bei anderen persönlichen Verhinderungsgründen.
Der buchenden Person bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Pranado kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich die Stornopauschale entsprechend.
Unbezahlte Bestellungen können bis zu ihrem Verfall bzw. ihrer Stornierung ohne Stornopauschale aufgehoben werden.
10. Umbuchungen und Ersatzteilnahme
Umbuchungen auf einen anderen Power-Ferien-Termin können auf Anfrage und bei vorhandener Kapazität vereinbart werden. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.
Die Übertragung eines gebuchten Platzes auf ein anderes Kind bedarf der vorherigen Zustimmung von Pranado, insbesondere damit Altersgrenzen, erforderliche Teilnehmerdaten und besondere Tarifvoraussetzungen geprüft werden können.
11. Mindestteilnehmerzahl und Absage durch Pranado
Für die Durchführung einer Power-Ferien-Woche gilt grundsätzlich eine Mindestteilnehmerzahl von sieben Kindern.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Pranado die Veranstaltung bis spätestens 14 Tage vor Beginn absagen. Bereits gezahlte Teilnahmeentgelte werden vollständig erstattet. Alternativ kann auf Wunsch und bei Verfügbarkeit kostenfrei auf einen anderen Termin umgebucht werden.
Pranado kann eine Veranstaltung auch aus anderen sachlich gerechtfertigten Gründen absagen, insbesondere wenn eine Durchführung wegen kurzfristiger Erkrankung der verantwortlichen Leitung ohne zumutbare Ersatzmöglichkeit, behördlicher Anordnung, Unbenutzbarkeit der Veranstaltungsräume oder vergleichbarer nicht beherrschbarer Umstände nicht möglich ist. In diesem Fall werden nicht erbrachte Leistungen vollständig erstattet; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
12. Persönliche Gegenstände und Smartphones
Persönliche Gegenstände und Wertsachen sollen nur mitgebracht werden, soweit sie für den Tagesablauf benötigt werden. Smartphones dürfen mitgebracht werden, müssen während des Programms jedoch grundsätzlich ausgeschaltet bleiben, sofern das Team nichts anderes vereinbart.
Für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände haftet Pranado nach den gesetzlichen Vorschriften und den nachfolgenden Haftungsregelungen.
13. Haftung
Pranado haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Pranado nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, ehrenamtlich Unterstützenden und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Pranado. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
14. Fotos und Veröffentlichungen
Die Teilnahme an den Power-Ferien ist nicht von einer Fotoeinwilligung abhängig.
Erinnerungsfotos innerhalb der jeweiligen Teilnehmergruppe werden nur auf Grundlage einer freiwilligen Einwilligung erstellt und geteilt. Auch bei vorliegender Einwilligung wird ein Nein des Kindes zum Fotografiertwerden respektiert.
Eine Veröffentlichung erkennbarer Aufnahmen auf Websites, in sozialen Medien, Flyern oder anderen öffentlich zugänglichen Medien erfolgt nicht aufgrund der Einwilligung zu Erinnerungsfotos. Hierfür wird gegebenenfalls eine gesonderte Zustimmung eingeholt.
15. Kein gesetzliches Widerrufsrecht
Bei den Power-Ferien handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für deren Erbringung ein spezifischer Termin bzw. Zeitraum vorgesehen ist. Für online geschlossene Buchungen besteht daher gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Die in diesen Teilnahmebedingungen vorgesehenen Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.
16. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften und der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Pranado verarbeitet. Die Datenschutzerklärung ist auf der Website dauerhaft abrufbar und im Buchungsprozess verlinkt.
Freiwillige Einwilligungen, insbesondere für Gesundheitsdaten oder Erinnerungsfotos, werden getrennt von der Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen eingeholt.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender verbraucherschützender Vorschriften. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 30. September 2026
Information
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Wichtige Links:
Adresse
Pranado gGmbH
Zeppelinstr. 189
69121 Heidelberg
Telefon: +49 6221 672 42 65
WhatsApp-Messenger: +4962216724265
Email: bjoern.pospiech@pranado.org
Förderungen
Gefördert durch die Kinderhilfsaktion Herzenssache e.V.
